Gleichstellungsreporting 2020

PERS erstellt zweimal jährlich ein Gleichstellungsreporting zuhanden der GL. Das Reporting umfasst die Bereiche Geschlechterverteilung, Frauen in Kaderpositionen, Sprachenverteilung, Erfüllungsgrad des European Consortium for the Certificate of Attainment in Modern Languages (ECL) sowie die Integration von Menschen mit Behinderungen. 

Vorab zu erwähnen ist, dass der Bundesrat die strategischen Sollwerte für das Personalmanagement der Bundesverwaltung 2020–2023 im September 2020 rückwirkend auf den 1. Januar 2020 neu festgelegt und erhöht hat. Untenstehend finden Sie die neuen Werte (bisherige Werte in Klammern):

  • Geschlechterverteilung Frauen: 46%–50% (44%–48%)
  • Frauen in Kaderlohnklassen:
    LK 24–29: 36%–43% (33%–40%)
    LK 30–38: 27%–32% (20%–25%)
  • Integration Menschen mit Behinderungen: 1,5%–2,5% (1%–2%)
  • Sprachenanteile gelten unverändert gemäss Sprachenverordnung
    (vgl. untenstehend unter Sprachen)

Geschlechterverteilung und Frauen in Kaderlohnklassen
Das BFS übertrifft die vom Bund Vorgabe der Geschlechterverteilung. Der Frauenanteil beträgt rund 51,5%; gegenüber dem letzten Reporting blieb er stabil (+0,1%). Im Weiteren kann festgehalten werden, dass der Frauenanteil in Kaderpositionen (Fach und Führung) und bei den Mitarbeitenden mit Führungsfunktion (Führung mindestens einer Person) in den Lohnklassen kleiner als 24 abgenommen hat, während beim mittleren Kader (LK 24–29) und beim oberen Kader der Frauenanteil weiter zugenommen hat.
Das BFS erfüllt die selbstgesteckten Vorgaben im Bereich Mitarbeitende mit Führungsfunktion (< Lohnklasse 24) und die Vorgabe des Bundes im Bereich oberes Kader. Einzig im Bereich mittleres Kader (LK 24–29) erfüllt das BFS den vom Bund geforderten Wert (noch) nicht: Er liegt 1,8% unter dem neuen Sollwert. Dieser wurde um 3% erhöht.

30.11.2020TotalFrauenMännerAnteil Frauen 12.2018Anteil Frauen 12.2019Anteil Frauen 06.2020Anteil Frauen 11.2020Vorgabe BundErfüllt
Headcount85243941350,1%50,6%51,4%51,5%46%–50%
(44%–48%)
übertreffen Vorgabe
Mitarbeitende mit Führungsfunktion (unter LK 24)80324839,5%41,7%43,5%40,0%Vorschlag BFS
38%–45%
ja
Mittleres Kader
(LK 24–29)
120417930,1%32,7%32,8%34,2%36%–43%
(33%–40%)
nein
Oberes Kader
(LK 30–38)
BFS = GL
103714,3%25%25%30%27%–32%
(20%–25%)
ja

Eine weitere Auswertung unterscheidet zwischen Führungs- und Fachkader. Sie zeigt auf, wie viele Frauen tatsächlich eine Führungsposition mit Personalverantwortung innehaben: Untenstehend die Zahlen per 30. November 2020.

Anzahl Frauen Männer
Total Fach Führung Total Fach Führung Total Fach Führung
Basiskader 80 0
(nicht def.)
80 32 0 32 48 0 48
Mittleres Kader 120 23 97 41 8 33 79 15 64
Oberes Kader 10 0 10 3 0 3 7 0 7

Sprachenverteilung
Für die Auswertung der Sprachenverteilung im BFS dienten die Angaben, die von den Mitarbeitenden im E-Gate erfasst werden. Der Anteil der französischsprachigen Mitarbeitenden ist im BFS deutlich höher, der Anteil deutschsprachiger deutlich tiefer als vom Bund gefordert. Das ist nicht weiter erstaunlich in einem französischsprachigen Kanton. Bei den italienischsprachigen Mitarbeitenden liegt das BFS zwar noch 2,4 % unter den Vorgaben des Bundes, konnte sich aber etwas verbessern. Rätoromanisch als Erstsprache wird im BFS von zwei Mitarbeitenden gesprochen. Es bräuchte insgesamt vier Mitarbeitende, um die Minimalquote zu erfüllen.

Anteil in %
12.2018
Anteil in %
12.2019
Anteil in %
06.2020
Anteil in %
11.2020
Vorgabe
Bund
Erfüllt
Deutsch42%42%41%40,5%68,5%–70,5%Nein
StaO NE
Französisch55%54%56%55,2%21,5%–23,5%Nein
StaO NE
Italienisch3%4%2,75%4,1%6,5%–8,5%Nein
Romanisch1 MA1 MA0,25%0,25%0,5%–1,0%Nein

Zwei weitere Auswertungen unterscheiden die Sprachverteilung noch nach Frauen und Männern sowie nach den verschiedenen Kaderpositionen.

11.2020FrauenMänner
Deutsch52,2%47,8%
Französisch52,2%47,8%
Italienisch45,7%54,3%
Romanisch0%100%

Die Verteilung der Sprachen nach Kaderpositionen zeigt, dass im Basiskader und im mittleren Kader der Anteil der französischsprachigen Mitarbeitenden am grössten ist, im oberen Kader der Anteil der deutschsprachigen Mitarbeitenden.

LKTotal HCFranzösischDeutschItalienisch
Mitarbeitende mit Führungsfunktion
(LK <24)
8045323
Mittleres Kader (Führung und Fach)
(LK 24-29)
12064533
Oberes Kader
(LK 30-38)
BFS = GL
10271

Mindestanforderungen an die Sprachkenntnisse
Weiter wurde ausgewertet, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Lohnklassen die Mindestanforderungen an die Sprachkenntnisse nach Artikel 8 Abs.1 der Sprachenverordnung nicht erfüllen.

Gemäss Artikel 8 Abs. 1 der Sprachenverordnung sollen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesverwaltung folgende Minimalforderungen erfüllen.

Anforderungen nach Lohnklassen / FunktionLohnklassenAnzahl aktive Amtssprachen
(Niveau B2)*
Anzahl passive Amtssprachen
(Niveau B1 Minimalanforderung, SpV, passiv)*
1 Angestellte/r1-2310 **
2 Mittleres Kader ohne
Führungfunktion
24-2920
3 Mittleres Kader mit Führungsfunktion21
4 Höhres Kader30-3821
5 Personalchefinnen und -chefs und deren Stv.variabel21
* Die Niveaus richten sich nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen, siehe auch InfoPers.
** Zusatzforderung BFS: Lohnklassen 17-23 = zus. 1 Amtssprache Niveau B1 passiv (diese Zusatzanforderung BFS gilt für: Führungsfunktionen, qualifizierte Sachbearbeiter und Fachspezialisten in den Lohnklassen 17-23)


Gegenüber dem Vorjahr gab es in den LK 17–23 und 30–38 eine Zunahme an Mitarbeitenden, die die Mindestanforderungen an die Sprachkenntnisse nicht erfüllen, während es in der LK 24–29 eine minimale Abnahme gegenüber den Vergleichszahlen per 30.6.2020 gab.  In der LK 1–16 erfüllen alle Mitarbeitenden die Mindestanforderungen. Die Sprachkurse zur Behebung der GAPs starteten im August 2020; erste Erfolge sollten sich Ende 2021 zeigen.

ECL-Anforderungen
nicht erfüllt
ECL-/BFS-Anforderungen
nicht erfüllt
ECL-Anforderungen
nicht erfüllt
ECL-Anforderungen
nicht erfüllt
Lohnklassen1-1617-2324-2930-38
Anzahl Personen
30.12.2019
124453
Anzahl Personen
30.06.2020
030493
Anzahl Personen
30.11.2020
037488

Die Abweichungen von den Mindestanforderungen bei den Mitarbeitenden mit Führungsfunktionen ist fast ausschliesslich auf fehlende Italienischkenntnisse zurückzuführen.


Integration von Menschen mit Behinderungen
Bei der Integration von Menschen mit Behinderungen verfehlen das BFS mit der Beschäftigung von sechs Mitarbeitenden den Vorgabewert des Bundes klar. Es bräuchte beim derzeitigen Headcount insgesamt dreizehn Mitarbeitende, um die Minimalquote des Bundes zu erfüllen. Gegenüber dem Vorjahr haben drei Mitarbeitende sowie zwei externe Integrationsfälle das BFS verlassen. Dieses Jahr war aber auch speziell, da Covid-19 bedingt keine neuen externen Integrationen stattfinden konnten. Die Betreuung vor Ort wäre schwierig gewesen, da die meisten Mitarbeitenden im Homeoffice gearbeitet haben. In den kommenden Jahren müssen wieder vermehrt Anstrengungen unternommen werden, um Menschen mit Behinderungen im BFS zu integrieren.

TotalAnteil in %
12.2018
Anteil in %
12.2019
Anteil in %
06.2020
Anteil in %
11.2020
Vorgabe
Bund
Erfüllt
Headcount852821830841852
Beschäftigte
Menschen mit
Behinderung
(wovon
Frauen)
9 (8)
1,1%
11 (9)
1,3%
6 (3)
0,7%
6 (3)
0,7%
1,5-%-2,5%Nein

Für die Integration von Menschen mit Behinderungen sowie für die Reintegration verunfallter oder erkrankter BFS-Mitarbeitenden braucht es das Verständnis und Feingefühl aller Mitarbeitenden, insbesondere der Führungskräfte.

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