Der Art. 8 der Sprachenverordnung (SpV) (Fassung 1.10.2014) behandelt die Sprachkenntnisse des Bundespersonals und enthält konkrete Sprachniveau-Vorgaben für alle Angestellten des Bundes. Das BFS hat aufgrund seiner geografischen Lage des Amtes zusätzliche Sprachanforderungen definiert. Seit Dezember 2017 pflegen die Mitarbeitenden ihre Sprachkenntnisse in E-Gate ein. Amtsübergreifende Zahlen zum Erfüllen der Sprachanforderungen wurden in der Infos-Ausgabe 3/2019 publiziert.
Sprachenverordnung Bundesverwaltung und Zusatzanforderung BFS:
Anforderungen nach Lohnklassen / Funktion | Lohnklassen | Anzahl aktive Amtssprachen (Niveau B2)* | Anzahl passive Amtssprachen (Niveau B1 Minimalanforderung, SpV, passiv)* |
1 Angestellte/r | 1-16 | 1 | 0 |
1bis Angestellte/r** | 17-23 | 1 | 1 |
2 Mittleres Kader ohne Führungsfunktion | 24-29 | 2 | 0 |
3 Mittleres Kader mit Führungsfunktion | 24-29 | 2 | 1 |
4 Höheres Kader | 30-38 | 2 | 1 |
5 Personalcheffinnen und -chefs und deren Stv. | variabel | 2 | 1 |
**Zusatzanforderung BFS an die LK 17-23
Hinweis: Neueingetretene (oder beförderte) Kader mit Führungsfunktion in den LK 24–38 müssen laut Sprachenverordnung im ersten Jahr mit dem Verringern der GAPs (die Lücken zwischen den Soll-Anforderungen und den Ist-Kenntnissen) beginnen.
Heute erfüllen gewisse Mitarbeitende die ECL*-Anforderungen Bund (*European Consortium for the Certificate of Attainment in Modern Languages) oder die Zusatzanforderungen BFS nicht.
Diese Mitarbeitende werden im Sommer/Herbst 2020 von ihren Vorgesetzten kontaktiert. Gemeinsam definieren sie, wie und wann mit der Schliessung der GAPs begonnen wird.
Als Delegierte für Mehrsprachigkeit habe ich eine Empfehlung für die Priorisierung vorgeschlagen; eine Staffelung der Personen für die Schliessung der GAPs scheint sinnvoll. Um die Sprach-GAPs zu schliessen, gibt es die Möglichkeit, an einem wöchentlichen Präsenzunterricht oder, eines orts- und zeitungebundenes Online-Sprachtraining (Speexx) teilzunehmen.
Die Mitarbeitenden und Führungskräfte halten die definierten Massnahmen im nächsten Personalentwicklungsgespräch als Ziel fest. Für Mitarbeitende, die in den nächsten zwei Jahren pensioniert werden, sind keine Massnahmen zu treffen.