Im Rahmen des Programms «Nationale Datenbewirtschaftung» (NaDB) hat das BFS den Auftrag, die Mehrfachnutzung bzw. das Once-Only-Prinzip in der Bundesverwaltung umzusetzen (siehe Kasten). Die Beschlüsse werden etappenweise in Zusammenarbeit mit den wichtigen Partnern der Bundesverwaltung – insbesondere der Bundeskanzlei und Fedestat – umgesetzt.
Für die Umsetzung des Auftrages sind folgende Revisionen zwingend:
- Totalrevision der Statistikerhebungsverordnung (SR 431.012.1)
- Teilrevision der Verordnung über die Organisation der Bundesstatistik (SR 431.011)
Dazu kommen folgende Revisionen:
- Revision der Organisationsverordnung für das Eidgenössische Departement des Innern (SR 172.212.1) im Hinblick der neuen Kompetenzen des BFS
- Teilrevision der Verordnung des EDI über die Verknüpfung statistischer Daten (SR 431.012.13)
Für den Rechtsdienst ist es ein aufwändiges, aber spannendes Projekt. Denn das Rechtsetzungsverfahren muss den parlamentarischen, direktdemokratischen, föderalistischen und rechtsstaatlichen Strukturen der Schweiz entsprechen. Die Verfassungs- und die Gesetzgebung zeichnen sich dementsprechend durch einen breiten, systematischen und transparenten Einbezug verschiedener Akteure aus: Volk, Parlament, Bundesrat, Bundesverwaltung, Kantone, Parteien, Verbände und vielen anderen mehr.
Jedes Rechtsetzungsverfahren zeichnet sich durch vier zentrale Aspekte aus, nämlich:
- das Projektmanagement (Projektauftrag, Projektplanung usw.);
- den institutionellen Ablauf (Gesetzgebungsverfahren: Auslösung, Entwurf und erläuternder Bericht, Vernehmlassungsverfahren, Botschaft usw.);
- den Problemlösungszyklus (als Hilfe für komplexe Probleme: Problemdefinition, Zielbestimmung, Lösungssuche usw.); und
- das normative Gestalten (Redaktion von Normkonzept und Erlass).
Der Rechtsdienst musste prüfen, welche Gesetze und Verordnungen angepasst werden müssen. Hauptsächlich muss die Statistikerhebungsverordnung totalrevidiert werden. Die neue Verordnung soll mehr Transparenz gewährleisten im Datenbearbeitungsprozess des BFS von A bis Z, für die Organisation des Systems für die Verarbeitung dieser Daten und für die Statistik der Schweiz. Der Anhang, wird es in dieser Form nicht mehr geben.
Weiter musste eine detaillierte Projektplanung erstellt werden, welche den vielen Prozessschritten eines Rechtssetzungsverfahrens Rechnung trägt.
Anschliessend wurde das Normkonzept erarbeitet, das den wesentlichen Inhalt des Erlasses skizziert, mögliche Varianten aufzeichnet und erklärende und wesentliche inhaltliche Erläuterungen umfasst. Später wird der Erlasstext ausgearbeitet sowie ein Erläuterungsbericht redigiert, der die einzelnen Artikel ausführt. Bei einer zu revidierenden Verordnung muss jeder einzelne Artikel neu aufgesetzt und sowie die ganze Systematik neu durchdacht werden. Es gibt dazu diverse Regeln z.B. die Eugen-Huber Regel (Autor des Schweizerischen Zivilgesetzbuches): «1. pro Artikel höchstens drei Absätze; 2. pro Absatz ein Satz; 3. pro Satz ein Gedankengang».
Dann folgen Vernehmlassung, Ergebnisbericht erstellen, Ämterkonsultation, Bereinigung, Genehmigung des Erläuterungsberichtes und der Verordnungen durch den Bundesrat, etc. Bis zum Inkrafttreten einer totalrevidierten Verordnung sind einige Jahre einzurechnen.
Für diese umfassende Rechtsetzungsarbeit sind viele externe und interne Stellen involviert bzw. werden konsultiert. Dabei gilt es auch diverse Meinungen zu beachten. Der Rechtsdienst ist verantwortlich, dass Verordnungstexte verabschiedet werden, die dem Bedürfnis der Beteiligten gerecht werden und die die Grundsätze des Rechts sowie der übergeordneten gesetzlichen Grundlagen respektieren.
Bisher haben sehr viele spannende Sitzungen stattgefunden. Der Rechtsdienst ist sehr engagiert, den oben erwähnten Bundesratsauftrag zu erfüllen und damit einen zentralen Beitrag zur Weiterentwicklung des BFS zu dem zentralen Knoten im Datenökosystem der Schweiz zu leisten.
Informationen zur NaDB
Informationen zur Rechtsetzung
Im Rahmen des Programms «Nationale Datenbewirtschaftung» (NaDB) hat das BFS den Auftrag, die Mehrfachnutzung bzw. das Once-Only-Prinzip in der Bundesverwaltung umzusetzen
Bundesratsbeschluss vom 25.11.2020 / Programm NaDB: Mehrfachnutzung von Daten (Umsetzung des Once-Only-Prinzips); Aussprachepapier vom 10.12.2021 «Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten (AKV) im Bereich der Datengouvernanz und Datenpolitik der Bundesverwaltung